Welche Vorteile bietet die Pflegereform und das Pflegestärkungsgesetz?
Vorab: 4,4 Milliarden mehr werden benötigt!
Aktuell gibt es ca. 2,7 Millionen Leistungsbezieher aus der privaten und sozialen Pflegeversicherung.
Die Feststellung, dass immer mehr Geld für das explodierende Pflegeproblem benötigt wird, ist nicht neu – doch wieder in den Medien. Der Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) benötigt weitere ca. 4,4 Milliarden Euro, für die Überleitung auf das neue System, des zweiten Pflegestärkungsgesetzes.
Was bringt das Pflegestärkungsgesetz?
- Pflegebedürftige sollen durch die Pflegereform nicht schlechter gestellt werden. Das ist erst einmal kein Vorteil für uns Bürger, sondern nur eine Absichtserklärung des Gesetzgebers.
- Es entsteht ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Dieser soll den Anspruch von Demenzkranken verbessern. Das Ziel ist, dass diese den gleichen Anspruch erlangen, wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.
- Die drei Pflegestufen sollen auf sogenannte fünf Pflegegrade erweitert werden.
Tipp:
Meiner Einschätzung nach, haben Pflegebedürftige Anspruch auf eine neue Begutachtung! Doch Vorsicht, es könnte sich herausstellen, dass nach einer neuen Bewertung eine niedrige Einstufung erfolgen müsste. Ob eine niedriger Einstufung umsetzbar ist, möchte ich jedoch bezweifeln. Ich halte es für realistischer, dass ausschließlich eine Anpassung nach oben erfolgen wird. (siehe oben Nr. 1)
Zusammenfassung:
Wir müssen bei unserer Erwartungshaltung realistisch sein. Die Umstellung wird sicherlich Jahre in Anspruch nehmen, obwohl das neue Gesetz zum 01.01.2016 in Kraft treten soll. Denn ca. 500000 Menschen sollen zusätzlich erfasst werden. In der Konsequenz werden dadurch meiner Meinung nach, der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, sowie das Begutachtungsverfahren, erst 12 Monate später möglich sein.
Warten wir es ab…
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