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Es gibt mehr Unterhalt für „Trennungskinder“*
Entsprechend der bundesweit verwendeten, sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ haben Trennungskinder ab dem 01.01.2017 einen höheren Anspruch auf Unterhalt.
Für den Mindestunterhalt bedeutet es für Kinder monatlich*:
- bis zum 5. Lebensjahr +7 € auf 342 €
- 6 bis 11 jährige +9 € auf 393 €
- 12 bis 17 jährige +10€ auf 460€
Der Mindestbedarf für ein volljähriges Kind steigt +11€ auf 527€.
Siehe mehr unter: Glückliche Trennungskinder <- klick