Änderungen der Pflegeversicherung:
In 2017 wird in der Pflegeversicherung sich einiges ändern. Insbesondere betrifft es die jetzigen Pflegestufen, die zu neuen Pflegegraden werden. So ist es bereits vom Gesetzgeber beschlossen.
Der neu definierte Begriff Pflegebedürftigkeit
ist in §14 SGB XI (Sozialgesetzbuch, 11. Buch) geregelt. Die Definition Pflegebedürftigkeit beinhaltet zukünftig fünf Pflegegrade, statt wie jetzt drei Pflegestufen in der bisherigen Pflegeversicherung. Das Ziel ist, dass es zu keinen Unterscheidungen zwischen körperlichen und psychischen Einschränkungen mehr kommt. Diese Maßnahme soll insbesondere den Demenzerkrankten zu Gute kommen.
Für die Festlegung des Pflegegrades,
also die Beurteilung zur Erlangung eines Pflegegrades, soll die sogenannte Selbstständigkeit einer Person berücksichtigt werden. Das bedeutet, es wird die Fähigkeit eines pflegebedürftigen Menschen bewertet und zwar in den Bereichen:
- Selbstversorgung
- Orientierung
- Alltagsgestaltung
- Mobilität
- Kommunikation
- Und soziale Kontakte
Aus diesen oben genannten Punkten oder auch Bedürfnissen ergeben sich dann die möglichen Leistungen. Die sogenannte Verrichtungspflege, die nach Minuten berechnet wurde, wird dadurch abgelöst.
Übergangsregelung zur Pflegereform
Wichtig ist selbstverständlich diese Pflegereform auch für Menschen, die bereits eine Einstufung in den bisherigen Pflegestufen vorliegen haben. Für die Pflegebedürftigen die bereits Leistungen am 01.01.2017 aus der alten Pflegeversicherung beziehen wurde eine Übergangsregelung angekündigt.
Der Plan ist, dass sich Angehörige oder die Pflegebedürftigen sich um nichts kümmern müssen. Es ist eine Bestandsregelung angekündigt, durch die niemand schlechter gestellt werden soll.
Welche Umsetzung der Pflegereform ist zu erwarten?
Voraussichtlich wird die Person, die bereits pflegebedürftig ist, eine Stufe höher eingestuft. Also dementsprechend in einen höheren Pflegegrad statt die vorherige Pflegestufe:
- Aus Pflegestufe 1 wird Pflegegrad 2,
- aus Pflegestufe 2 wird Pflegegrad 3,
- aus Pflegestufe 3 wird Pflegegrad 4.
Ein Vorteil besteht für an Demenz erkrankte
Es soll sich für diese Pflegebedürftigen ein noch höheren Pflegegrad ergeben, im Vergleich zu den vorgenannten Änderungen. Das bedeutet konkret, Menschen mit Demenz haben die Chance auf folgende Einstufung:
- Aus Pflegestufe 1 wird Pflegegrad 3,
- aus Pflegestufe 2 wird Pflegegrad 4,
- aus Pflegestufe 3 wird Pflegegrad 5.
Was ist zu tun für Pflegebedürftige und deren Angehörige?
Wer diesen Ankündigungen der Umsetzung vertraut kann abwarten. Wer sicher gehen will, dass ihm kein Nachteil durch die Änderungen in der Pflegeversicherung entsteht, sollte sich unbedingt rechtzeitig informieren und beraten lassen.
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Als Generationen Berater (IHK)
habe ich ständig mit dem Thema zu tun und kenne die Probleme. In der Praxis sind hoher persönlicher Pflegeaufwand und oft auch finanzielle Katastrophen nicht die Seltenheit, wenn es zu einem Pflegefall in der Familie kommt.
Ich empfehle daher selbstverständlich, nichts dem Zufall zu überlassen. Die rechtzeitige und richtig Wahl der privaten Pflegeversicherung ist präventiv sinnvoll. Nutzen Sie unseren Newsletter zur Pflegezeit als Informationsquelle. Tragen Sie sich jetzt ein.
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